AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen präzisieren das rechtliche Verhältnis zwischen Waldundfeld Hans Jürgen Marker (nachfolgend Anbieter genannt) und dem/den jeweiligen Anfragenden (nachfolgend Partner genannt).
2. Zwischen Anbieter und Partner wird in den Bereichen Biberberater und Naturschutzwächter kein Vertrag geschlossen. Die Tätigkeiten darin erfolgen ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen staatlichen Bestellungsverhältnisses und der damit korrespondierenden rechtliche Vorschriften.
3. Zwischen Anbieter und Partner wird im Bereich Jagdschutz ein Vertrag geschlossen. Umfang der Tätigkeit als Jagdaufseher ist die Wahrnehmung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben oder
-gem. Vereinbarung- eines Teils davon. Die konkrete Ausgestaltung des Vertrags hat schriftlich zu erfolgen.
4. Die Vergütung einer Tätigkeit als Jagdaufseher unterliegt der freien Vereinbarung. Mit ihr sind die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben eines Jagdaufsehers oder -gem. Vereinbarung- eines Teils davon, abgegolten.
5. Tätigkeiten, die über die Grenzen der gesetzlichen Aufgaben eines Jagdaufsehers inhaltlich oder zeitlich hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Diese Vergütung unterliegt der freien Vereinbarung.
6. Die Kündigung eines Vertrags nach Nr. 3-5 kann jederzeit mit 3-monatiger Frist zu einem Monatsende erfolgen.
7. Es kommen die AGB zur Anwendung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind. Sollten ein oder mehrere Vertragsbestandteile nicht rechtmäßig sein, so berührt dies den Vertrag in Gänze nicht.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuburg a.d. Donau/Bayern.
9. Eine Haftung des Anbieters oder einer/einem seiner Beauftragten besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Die Höhe der Haftung wird -sofern gerechtfertigt- auf maximal 1/4 der Jahresvergütung für die Tätigkeit als Jagdaufseher zuzüglich 1/4 der auf diesen Zeitraum zu beziehenden Sonder- bzw. Zusatzvergütung nach Nr. 5 beschränkt.
11. Eine Rückerstattung/Verrechnung von Zahlungen für durch den Partner nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht - auch nicht teilweise.
12. Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich aufgrund schriftlicher Vereinbarungen (Vertrag). Mündliche Absprachen sind nichtig. Vereinbarungen aufgrund von schriftlichen Anfragen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.
Stand: 22.03.2023